2Pac ist tot, aber für Geld poppt er weiter

08.10.2011 - 06:00 Uhr
Tupac & die Tape-Affäre
Columbia Pictures/moviepilot
Tupac & die Tape-Affäre
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Weil es so schön ist, rege ich mich auch nach Beendigung meines Praktikums weiterhin über Kuriositäten und Abarten des Business auf. Auch diese Woche gibt es wieder ein Thema, das zum Kotzen anregt.

“Über die Toten nur Gutes” heißt es gemeinhin. Wie gut oder schlecht es ist, ein Video zu haben, auf dem ein längst verstorbener Star noch zu Lebzeiten einen Blowjob empfängt, soll unkommentiert bleiben. Damit allerdings den großen Reibach zu machen, ist schon reichlich pietätlos.

Im Aufreger der Woche werden wir Zeuge davon, wie abartig eine Industrie sein kann, wenn es darum geht, noch einmal ordentlich den Rubel rollen zu lassen.

Nach dem Tod ist vor der Vermarktung
Der Rapper Tupac Shakur war alles andere als ein Kind von Traurigkeit, soviel steht fest. Und dass er es auch gerne einmal mit dem anderen Geschlecht krachen ließ, wird wohl niemanden überraschen. Selbst die nun allem Anschein nach bestätigte Tatsache, dass er sich bei seinem frivolen Treiben filmen ließ, taugt nicht zum Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Der Mann war schließlich Rapper, kein Priester. Das alles entscheidende Stichwort ist allerdings „war“. Am 13. September 1996 erlag der Musiker den Verletzungen, die ihm beinahe eine Woche zuvor zugefügt wurden. Es war ein feiger Mord durch Schüsse, die auf 2Pacs Wagen abgegeben wurden. Aber anstatt das Idol vieler Menschen zu würdigen, wurde so lange herumgekramt, bis ein Sex-Video von ihm aufgetaucht ist, das nun für massig Kohle verkauft werden soll.

Tote haben keine Rechte
Privataufnahmen von Prominenten, wie sie sich gerade in der Bettwäsche herumwälzen, sind nun wirklich nichts Neues mehr. Von Colin Farrell gibt es ein solches Video, von Pamela Anderson sowieso, auch von Tom Sizemore, Verne Troyer oder Rob Lowe. Manche Karriere wurde durch ein Schmuddeltape erst so richtig zum Laufen gebracht. Paris Hilton kann davon ein Lied auf dem Dudelsack spielen, genauso wie Kim Kardashian, die ohne Horizontalaction wohl kaum in den Fokus der Öffentlichkeit geraten wäre. Kein Wunder also, dass gemunkelt wird, dass manch ein B-Sternchen sich ganz bewusst beim Akt der Liebe und Triebe filmen lässt, um Publicity zu bekommen. Aber die hat Tupac Shakur ganz bestimmt nicht mehr nötig, ist er doch seit 15 Jahren tot. Hier wird also ganz bewusst eine sehr verdrehte Art des Voyeurismus bedient, um die eigenen Taschen noch einmal so richtig schön aufzufüllen.

Privat bleibt privat
Schon die Sex-Tapes von noch lebenden Personen sind moralisch fragwürdig. Jemandes privaten Bereich so zu stören, Vertrauen zu missbrauchen, um sich selber zu bereichern, kann nicht gutgeheißen werden. Viele von uns werden sich, und wenn es nur aus reinem Interesse war, schon einmal ein solches Promi-Sexvideo angesehen haben – wir alle sind auch nur Menschen und dementsprechend an anderen Menschen interessiert, vor allem an dem Bereich, der uns sonst verschlossen bleibt. Nichtsdestotrotz bleibt es schlicht kriminell, jemanden, selbst wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, wortwörtlich bloßzustellen. Das kann jeder nachvollziehen, denn wer möchte denn schon beim wohl Intimsten, was es gibt, von jedermann begafft werden? Dann aber auch noch Aufnahmen von Menschen veröffentlichen, die sich nicht mehr dagegen wehren können, da sie dahingeschieden sind, ist nahe am Abartigen.

Der (angebliche) Privatporno von Marilyn Monroe war einem Käufer 1,5 Millionen Dollar wert. Allerdings soll der Film nicht veröffentlicht werden, was jedoch die Frage nach sich zieht, was derjenige, der ihn erworben hat, denn dann damit macht. Es stellt sich überhaupt die Frage, ob es vertretbar ist, jede Aufnahme einer Persönlichkeit zu verscherbeln, egal wie intim das Gezeigte darauf ist. Wenn schon die Privatsphäre zu Lebzeiten nicht respektiert wird, sollte doch ein Minimum an Pietät vorhanden sein, verstorbene Personen nicht mehr medial auszuweiden. Vielleicht ist das in Zeiten entfesselter Geldmärkte ein frommer Wunsch, aber zumindest im Aufreger der Woche kann, soll und muss es einmal angesprochen werden.

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