Fack ju Göhte - Marke für EU-Richter zu schockierend

25.01.2018 - 10:40 UhrVor 7 Jahren aktualisiert
Fack ju Göhte 2Constantin Film
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Constantin Film verliert vor dem Gericht der Europäischen Union. Eigentlich wollte sich die Produktionsfirma den Titel ihrer Fack ju Göhte-Filmreihe als Marke sichern.

Fack ju Göhte zählt zu den erfolgreichsten deutschen Filmreihen der vergangenen Jahre. Nach Auffassung des Gerichts der Europäischen Union ist der Name gleichsam zu schockierend, um als Marke anerkannt zu werden, berichtet Tagesschau.de . 2015 wollte sich die verantwortliche Produktionsfirma Constantin Film den Titel bereits im europäischen Markenregister schützen lassen, womit der Ausdruck etwa auf Tassen, Spielzeug und alkoholische Getränke hätte verwendet werden dürfen. Das im spanischen Alicante ansässige Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) lehnte jedoch ab.

Dem europäischen Markenrecht nach dürfen Zeichen gegen die guten Sitten nicht als Markenname eingetragen werden, woraufhin Constantin Film beim Gericht der Europäischen Union Klage einreichte. Doch dieses schloss sich der vorangegangenen Argumentation an. Denn der als vulgär empfundene Begriff "fack ju", angelehnt ans englische "fuck you", bringe Wut, Enttäuschung und Missachtung zum Ausdruck, heißt es weiter. Menschen könnten ihn als schockierend empfinden, wobei der Erfolg der Fack ju Göhte-Reihe keine Rolle spiele. Es gehe um alle Verbraucher, somit auch jene, die die Filme nicht kennen würden. Der scherzhafte Name könne als solcher nicht per se von jedem als Witz erkannt werden.

Auswirkungen auf die Fack ju Göhte-Filme hat das Urteil indes nicht. Es ging lediglich um den von Constantin Film angestrebten Markeneintrag, der anderen die Nutzung für Merchandise-Produkte untersagt hätte. Das Unternehmen hat zwei Monate Zeit, das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anzufechten. In Europa gibt es offenbar keine klare Richtlinie, was tatsächlich als sittenwidrig gilt. So verweist der Bericht auf eine Entscheidung des Bundespatentgerichts, welches den Begriff "Ficken" für einen Partyschnaps billigte, während dieser in Österreich nicht verwendet werden darf. 2015 konnte Constantin Film selbst zudem problemlos "Leck mich, Schiller" als Marke beim Deutschen Markenamt eintragen.

Was sagt ihr zum EU-Urteil gegen Fack ju Göhte als Markenname?

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