Stefan Raab darf seine Anteile an der Kölner Produktionsfirma Brainpool nicht verkaufen. Raab hatte im Frühjahr versucht, seine 12,5 % an den französischen Fernsehproduzenten Banijay zu übertragen, dem damit 62,5 % von Brainpool gehören würden. Mit dieser Mehrheit wollte Banijay die Gründer und Geschäftsführer Jörg Grabosch und Andreas Scheuermann aus der Firma drängen, woraufhin die beiden eine Klage gegen die Übertragung von Raabs Anteilen erhoben. Raab selber wollte im Gegenzug die Mehrheit an der Brainpool -Tocher Raab TV übernehmen, was nun vorerst nicht zustande kommt. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Raab seine Anteile vorerst nicht an Banijay verkaufen darf. Dies berichtet das Medienmagazin DWDL .
Stefan Raab hatte sich Ende 2015 aus der Öffentlichkeit zurückgezogen, entwickelte hinter den Kulissen aber weiterhin Show-Konzepte für ProSieben. Auch seine letzte umgesetzte Idee Das Ding des Jahres wurde von Brainpool produziert. Brainpool war während Raabs Zeit bei ProSieben für Show-Formate wie Schlag den Raab zuständig und prägt das Gesicht des Senders nach wie vor.
Brainpool bekommt trotzdem einen neuen Geschäftsführer
Trotz des Sieges vor Gericht werden Andreas Scheuermann und Jörg Grabosch nicht länger Geschäftsführer von Brainpool sein. Das Gericht hat beschlossen, dass die zusammengenommene Mehrheit von Stefan Raab und Banijay ausreicht, um die die beiden Geschäftsführer abzuberufen. Nach der Urteilsverkündung ernannte Banijay Peter Langenberg zum alleinigen Geschäftsführer. Der bedauert, dass man sich nicht außergerichtlich einigen konnte:
Nach einigen Monaten der Ungewissheit ist es heute nun zu einer für uns positiven Entscheidung bezüglich der Geschäftsführung und für die Zukunft von Brainpool gekommen. Leider haben wir es nicht geschafft, uns in diesem Zeitraum mit Andreas Scheuermann und Jörg Grabosch außergerichtlich zu einigen. Wir danken ihnen jedoch für die langjährige Arbeit als Geschäftsführer von Brainpool.
Raabs Geschäftspartner Jörg Grabosch soll nun um sein Lebenswerk fürchten. Ihm geht der Einfluss auf seine eigens gegründete Firma flöten. Wie sich die Strategie von Brainpool nach den verschobenen Kräfteverhältnissen ändert, ist unklar.
Stefan Raabs Gerichtsverhandlung könnte sich noch bis 2019 ziehen
Gegen die Entscheidung, dass Stefan Raab seine Anteile nicht abtreten dürfe, wird Banijay nach eigenen Angaben Berufung einlegen. Außerdem steht noch eine Hauptsache-Verhandlung an, die sich noch einige Monate ziehen wird.
Banijay geht aus diesem Beschluss trotz nichtgewonnener Anteile als Sieger hervor. Scheuermann und Grabosch sind nun aus der Geschäftsführung raus und nur noch Gesellschafter von Brainpool. Eine endgültige Entscheidung über den Rechtsstreit wird es aber wohl erst nächstes Jahr geben.